Rechtsprechung
   KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12 - 141 AR 325/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40800
KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12 - 141 AR 325/12 (https://dejure.org/2012,40800)
KG, Entscheidung vom 08.08.2012 - 4 Ws 76/12 - 141 AR 325/12 (https://dejure.org/2012,40800)
KG, Entscheidung vom 08. August 2012 - 4 Ws 76/12 - 141 AR 325/12 (https://dejure.org/2012,40800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 302 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen vermindert schuldfähigen Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Rücknahme eines eingelegten Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302
    Wirksamkeit der Rücknahme eines eingelegten Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12
    Eine Rücknahmeerklärung ist allerdings nur dann wirksam, wenn der Erklärende bei deren Abgabe verhandlungsfähig in dem Sinne war, dass er nicht durch schwere körperliche oder seelische Mängel gehindert war, seine Interessen in vernünftiger Weise wahrzunehmen, und sich der Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewusst war (vgl. BGH wistra 2011, 314; KG, Beschluss vom 11. April 2003 - 3 Ws 153/03 - m.w.N.).

    Die wirksam abgegebene Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH wistra 2011, 314, 315; Meyer-Goßner aaO Rn. 9).

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12
    Dass die Berufung von seinem Verteidiger eingelegt worden war, ist für die Wirksamkeit der Rücknahme durch den Angeklagten ohne Belang, da der erklärte Wille des Angeklagten stets vorgeht (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; Meyer-Goßner aaO Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12
    Verbleiben - anders als hier - nach entsprechenden Ermittlungen im Freibeweisverfahren Zweifel, ist vom Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht